Im Jahr 2019 wurde beschlossen, die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein in das Verfahren der Museumsberatung und -zertifizierung in Schleswig-Holstein aufzunehmen, das 2013 eingeführt wurde. Verantwortliche Organisation ist die Museumsberatung und -zertifizierung in Schleswig-Holstein am Nordkolleg Rendsburg. Sie wird geleitet von Dagmar Linden.
Um den speziellen Herausforderungen der Gedenkstätten und Erinnerungsorte gerecht zu werden, entwickelten die Museumsberatung und -zertifizierung in Schleswig-Holstein gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein e. V. (LAGSH) und der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten (BGSH) spezielle Richtlinien.
Einen ersten Überblick gibt das „Info-Blatt Gedenkstättenzertifizierung 2022“.
Das Verfahren der Gedenkstättenzertifizierung wird von der Museumsberatung und Zertifizierung in Schleswig-Holstein durchgeführt und vom Bildungsministerium sowie der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein finanziert.
Es gliedert sich in vier Module:
- Selbstevaluation mittels eines Fragebogens
- Individuelles Beratungsgespräch in der Gedenkstätte
- Fortbildungsprogramm
- Einreichung von Pflichtdokumenten, u.a. einem Gedenkstättenkonzept und einem Leitbild
Der Ablauf des Zertifizierungsverfahrens ist dokumentiert in den „Richtlinien für die Zertifizierung von Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Schleswig-Holstein“ unter Museumsberatung und -zertifizierung in Schleswig-Holstein.
Die erste Gedenkstätte in Schleswig-Holstein, die das Qualitätsmanagement durchlief und das Qualitätssiegel „Zertifizierte Gedenkstätte“ erlangte, ist die Gedenkstätte Ahrensbök. Sie erhielt das Gütesiegel am 7. März 2022 in einer Feierstunde im Detlefsen-Museum in Glückstadt.